Scheidung einreichen – Top 10-Tipps für einen reibungslosen Ablauf
In guten wie in schlechten Zeiten. So lautet das Versprechen, was sich bei einer Hochzeit gegeben wird. Eine Ehe sollte ewig halten – schließlich hat man diese Vereinbarung gegenseitig geschlossen. Und dennoch kann es passieren, dass man neue und andere Wege gehen möchte.
Wenn die Differenzen überwiegen und der Wille für ein gemeinsames Miteinander nicht mehr da ist, kommt eine Scheidung in Frage. Diese kann sich über 6 – 12 Monate ab Einreichung des Scheidungsantrages erstrecken. Sie kann viele Kräfte kosten und auch für die Psyche eine enorme Belastung sein.
Wie genau der Scheidungsprozess abläuft und was du beachten musst, erfährst du in diesem Artikel. Wir geben dir unsere Top-10-Tipps von Experten, damit du dich optimal auf deine Scheidung vorbereiten und sie bewusster und leichter meistern kannst. Damit du auf deinem Weg die beste Unterstützung bekommst, haben wir Top-Experten für dich.
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Wie läuft eine Scheidung einreichen ab?
Eine Scheidung und deren Ablauf ist gesetzlich im Detail geregelt. Das bedeutet, dass du dich an einen bestimmten Ablauf mit gewissen Regeln halten musst und hierbei nur bedingt Einfluss nehmen kannst. Grundsätzlich ist der Ablauf der Scheidung davon abhängig, ob diese einvernehmlich oder streitig ist.
Einvernehmliche Scheidungen laufen grundsätzlich schneller und mit weniger Problemen ab, denn hier ist bereits alles zwischen den Ehepartnern geregelt. Meist muss dann nur noch des Amtes wegen der durchzuführende Versorgungsausgleich vom Familiengericht beschlossen werden. Ein Anwalt reicht hier für beide Parteien aus.
Eine streitige Scheidung benötigt zwei Anwälte, wobei die Unstimmigkeiten bezüglich der Scheidungsfolgensachen geregelt werden müssen. Laut §1565 Abs. 1 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und davon auszugehen ist, dass diese nicht mehr hergestellt werden kann.
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Das Trennungsjahr
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Auch wenn viele die Scheidung so schnell wie nur möglich durchführen möchten, ist eine sofortige Scheidung mit nur wenigen Ausnahmen möglich. Das Kennzeichen dafür, dass die Lebensgemeinschaft gescheitert ist, ist das Getrenntleben des Ehepaares.
Dafür muss ein Ehegatte aus der ehelichen Wohnung ausziehen. Alternativ reicht es auch aus, wenn die Räumlichkeiten so aufgeteilt werden, dass jeder für sich alleine lebt. Nur Küche und Bad dürfen noch gemeinsam genutzt werden.
Beantragen beide Ehegatten die Scheidung, sieht der Richter die Ehe nach einem Jahr des Getrenntlebens als gescheitert an. Ist ein Ehepartner nicht einverstanden, geht der Richter meist davon aus, dass noch die Chance der Versöhnung besteht. Die Ehe bleibt bestehen. Hier müssen drei Trennungsjahre vergehen, ehe das Familiengericht die Ehe als endgültig gescheitert ansieht.
In einigen Härtefällen kann die Trennung auf vor Ablauf des Trennungsjahres vollzogen werden. Das kann zum Beispiel bei gewalttätigen Partnern der Fall sein.
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Scheidungsantrag
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Ist das Trennungsjahr vorbei und ihr wollt euch immer noch scheiden lassen, beginnt dies mit dem Scheidungsantrag beim Familiengericht. Bei Familiengerichten besteht Anwaltszwang. Aus diesem Grund kann nur ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag einreichen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt ihr mindestens einen Anwalt. Bestehen Uneinigkeiten und es handelt sich um eine streitige Scheidung, müssen beide Parteien von einem eigenen Anwalt vertreten werden. Formulare zum Scheidungsantrag findest du hier.
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Gerichtskosten
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Das Gericht wird erst tätig, wenn der Antragssteller die Gerichtskosten begleicht. Diese berechnen sich nach dem Einkommen der Ehegatten. Zunächst trägt nur der Antragssteller diese Kosten. Nach der Scheidung wird der andere Ehepartner bis auf Ausnahmefälle zur Zahlung der Hälfte verpflichtet.
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Antragszustellung
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Sind die Gerichtskosten gezahlt, wird der Antrag durch das Gericht dem anderen Ehegatten zugestellt. Dies geschieht in der Regel bereits wenige Tage nach Zahlungseingang der Gerichtskosten. Nun kann der Ehegatte dem Antrag zustimmen, aber ihn auch ablehnen.
Gegebenenfalls kann er auch einen eigenen Antrag mithilfe seines Anwaltes stellen, damit der Ehepartner nicht mehr alleine über den Ablauf des Verfahrens entscheiden kann.
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Der Versorgungsausgleich
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Nun sendet das Gericht beiden Ehegatten einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich zu. Damit werden die Rentenansprüche beider Parteien berechnet. In einigen Fällen ist der Versorgungsausgleich entbehrlich, wie zum Beispiel bei Vorliegen eines im Vorfeld beschlossenen notariellen Ehevertrages, der einen Versorgungsausgleich ausschließt.
Auch wenn beide Parteien durch einen Anwalt vertreten sind und sich einen Versorgungsausgleich wünschen, entfällt dieser. Der Entfall des Versorgungsausgleiches beschleunigt das Verfahren in der Regel um drei Monate.
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Der Scheidungstermin vor Gericht
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Liegen die Berechnungen der Rentenversicherung vor, legt das Familiengericht einen Scheidungstermin fest. Hier müssen bis auf begründete Ausnahmefälle beide Ehegatten persönlich erscheinen. In der Regel dauert ein solcher Termin 5 – 20 Minuten, in denen dich das Gericht über das Getrenntleben und das Einkommen befragt. Nach dem Einkommen berechnen sich die Anwalts- und Gerichtsgebühren.
Fragen zur persönlichen Situation werden meist dann gestellt, wenn ein Ehegatte gegen die Scheidung ist. Bis zum Ende der Verhandlung kann jeder von euch weitere Anträge stellen. Dabei kann es sich beispielsweise um das Sorgerecht, den Zugewinnausgleich oder das Umgangsrecht handeln.
Außerdem können beim Scheidungstermin noch zu regelnde Punkte der Scheidungsfolgenvereinbarung beschlossen werden. Diese werden dann protokolliert und sind mit der notariellen Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung gleichwertig. Allerdings sollten sich beide Ehegatten einig sein, sonst wird der Scheidungstermin vertagt.
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Das Scheidungsurteil
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Sind alle Angelegenheiten besprochen, wird die Scheidung unter Anwesenheit beider Ehegatten vom Gericht vollzogen. Damit ist die Scheidung rechtskräftig und sofort wirksam. Alle vereinbarten Scheidungsfolgen treten unmittelbar in Kraft. Verzichtet einer der Ehegatten auf Rechtsmittel, tritt das Urteil erst nach Ablauf eines Monats in Kraft, sofern kein Rechtsmitteln eingelegt wird.
Das Scheidungsverfahren ist offiziell dann beendet, wenn das schriftliche Scheidungsurteil beiden Ehegatten zugesandt wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist eine erneute Heirat möglich.
Top-10-Tipps von Experten beim Scheidung einreichen
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Vollziehe das Trennungsjahr!
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Grundsätzlich hat das Trennungsjahr seine Berechtigung. Es gibt euch nämlich etwas Zeit, die Ehe zu überdenken und voreilige Entscheidungen auszuschließen. Wir alle wissen, dass es durchaus einmal schlechte Zeiten in Beziehungen gibt, die überwunden werden müssen und letztendlich zu einer stärkeren Bindung führen.
Nutze das Trennungsjahr für dich! Werde dir darüber klar, ob die Ehe für dich tatsächlich gescheitert ist. Schließlich hast du dich aus bestimmten Gründen in deinen Partner verliebt. Bist du dir sicher, dann solltest du dich innerhalb der Trennungszeit auf deine Scheidung vorbereiten.
Sichere Bankkonten und wichtige Unterlagen. Dazu gehören beispielsweise die Heiratsurkunde, Versicherungsnachweise, Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, Rentenbescheinigungen, Mietverträge, Nachweise über Geldanalagen usw.
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Bleibe bei der Wahrheit!
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In der Praxis kommt es oft vor, dass sich beide Parteien absprechen und vereinbaren, dass das Trennungsjahr bereits vorüber ist, obwohl sie tatsächlich erst kurze Zeit getrennt voneinander leben. Zwar prüft das Gericht nicht nach, ob die Wahrheit besteht.
Aber: Sollte es sich ein Ehepartner anders überlegen und vor Gericht die Wahrheit sagen, besteht das Risiko, dass der Scheidungsantrag gebührenpflichtig zurückgewiesen wird und dir Prozessbetrug vorgeworfen wird.
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Sucht euch einen Anwalt für den Scheidungsantrag!
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Im besten Falle scheidet ihr euch einvernehmlich und benötigt nur einen Anwalt. Dann könnt ihr euch die Kosten teilen. Bestehen Uneinigkeiten bezüglich Unterhaltsansprüchen u.v.m. müsst ihr euch beide von einem eigenen Anwalt vertreten lassen. Reicht den Antrag erst mit Ablauf des Trennungsjahres ein. Ansonsten wird dieser meist kostenpflichtig abgelehnt.
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Einigt euch über die Nutzung der Ehewohnung!
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Habt ihr eine gemeinsame Wohnung, gilt gleiches Nutzungsrecht für beide Ehegatten. Einigt euch darüber, wer auszieht, um hier Streitigkeiten zu vermeiden.
Betreust du jedoch beispielsweise deine Kinder und bist daher in einem stärkeren Maße auf die Nutzung der Wohnung angewiesen, kannst du das alleinige Nutzungsrecht an der Wohnung beantragen. Das gilt auch dann, wenn die Wohnung im alleinigen Eigentum des Ehegatten steht.
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Deine finanziellen Möglichkeiten während und nach der Scheidung
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Trennungsunterhalt dient dazu, dass der finanziell schlechter gestellte Ehepartner nicht in ein finanzielles Loch fällt. Er kann in der Zeit der Trennung bis zur Scheidung beantragt werden. Dafür muss der andere Partner jedoch auch leistungsfähig sein.
Nach der Scheidung hat man Anspruch auf Ehegattenunterhalt: Das erhältst du nur, wenn du wegen Betreuung eines Kindes, Alter, Krankheit oder Erwerbslosigkeit nicht in der Lage bist, für dich selbst zu sorgen.
Mit Rechtswirksamkeit der Scheidung kann auch nachehelicher Unterhalt fällig werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Elternteil aufgrund der Kinderbetreuung nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann.
Beantrage solche Unterhaltszahlungen nur, wenn du diese finanzielle Unterstützung wirklich benötigst. Versucht nicht, euch gegenseitig alles zu nehmen oder euch auszunutzen. Das bringt im Endeffekt niemandem etwas und kostet nur zusätzlich Kraft.
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Und was ist mit den Kindern?
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Klärt eure Kinder frühzeitig über eure Situation auf! Sie sollten keines Falles damit überrumpelt werden, dass ein Elternteil auszieht. Sowohl die Betreuung als auch die Versorgung und das Umgangsrecht sollten hier an erster Stelle stehen.
Ihr übernehmt eine wichtige Vorbildrolle für eure Kinder. Zeigt ihnen, dass man sich auch trennen kann, ohne in hasserfüllte Streitigkeiten zu verfallen.
Übrigens: Das Sorgerecht liegt in der Regel bei beiden Eltern und verbleibt auch nach der Scheidung so.
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Nutze gegebenenfalls Verfahrenskostenhilfe!
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Hast du finanzielle Probleme, ist dies kein Grund, die Scheidung nicht durchzuführen. Der Staat übernimmt in bestimmten Fällen die Verfahrenskosten. Dann brauchst du nichts zu zahlen, kannst aber dazu verpflichtet werden, diese ratenweise an die Gerichtskasse zurückzuzahlen, wenn es deine finanziellen oder wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.
Benötigst du finanzielle Unterstützung, kannst du diese Unterstützung über deinen Rechtsanwalt beantragen.
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Sorge vor! Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
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Im Idealfall habt ihr bereits vor dem Scheidungstermin die Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen und notariell beurkundet. Dies beschleunigt den Scheidungsprozess enorm. Sie entspricht einem Ehevertrag, der im Bezug auf eine mögliche Scheidung gemeinsam gestellt wird.
Bestenfalls erstellt ihr eine solche Vereinbarung während eurer Beziehung, auch wenn hier noch niemand an eine mögliche Scheidung denken möchte. Es sichert euch ungemein ab und garantiert beiden eine gewisse Fairness. Besprecht, was euch besonders wichtig ist. Welche Punkte sollten für euch in einer solchen Vereinbarung geregelt sein?
Dabei kann es sich zum Beispiel um die Höhe des Trennungs- oder nachehelichen Unterhalts, die Kinderbetreuung, Unterhaltszahlungen für die Kinder, Regelungen der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Hausrates, usw. handeln.
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Nutze die Chancen einer einvernehmlichen Scheidung!
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Macht es euch beide nicht schwerer, als es ist. Eine einvernehmliche Scheidung ist der beste und einfachste Weg. Ein Ehegatte reicht den Scheidungsantrag über seinen Anwalt beim Familiengericht ein. Der andere Ehegatte stimmt einfach zu. Er benötigt hierfür keinen eigenen Anwalt.
Somit fallen lediglich für einen Anwalt Gebühren an, in die ihr euch bestenfalls und fairerweise beide hinein teilt. Je mehr sich beide Parteien über alle wichtigen Fragen einig sind, desto kürzer fällt das Verfahren letztlich aus. Müssen jedoch noch einige Aspekte vor Gericht geklärt werden, können teilweise jahrelange Auseinandersetzungen folgen, bei denen finanzielle Einbußen garantiert sind.
Oftmals weiß dann keiner, woran er ist und mit welchem Ergebnis der Rechtsstreit endet. Eine Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen ist für beide Parteien einfacher.
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Bezieht einen Mediator ein!
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Manchmal sind die Fronten so verhärtet, dass eine sinnvolle und lösungsorientierte Kommunikation nicht mehr möglich ist. Das kann passieren. Reife und wahre Größe zeigt ihr dann, wenn ihr Hilfe in Anspruch nehmt, um dennoch eine Einigung zu finden, die für beide Ehegatten annehmbar ist.
Ein Mediator ist eine neutrale Person, die als „Schiedsrichter“ zwischen beiden Parteien fungiert und vermittelt. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die für beide Parteien akzeptabel ist. Ein Mediator wendet dabei als Experte bestimmte effektive Methoden an. Es handelt sich um ein strukturiertes und freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Lösung eines Konfliktes.
Mit einer guten Mediation könnt ihr ein streitiges Scheidungsverfahren verhindern und somit Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren sparen.
Zusammenfassung und Fazit
Eine Scheidung stellt für alle Beteiligten einen sensiblen Einschnitt in das bisherige Leben dar. Gerade bei langjährigen Partnerschaften und Ehen ist das Leben miteinander sehr verwoben. Viele Verbindungen lassen sich daher nur schwer auflösen und müssen im gegenseitigen Miteinander aufgelöst werden.
Es ist daher sehr wichtig, dass die Scheidung einvernehmlich erfolgt und nicht im Streit vor Gericht endet. Eine einvernehmliche Scheidung bietet viele Vorteile für beide Parteien und geht nicht nur angenehmer, sondern auch schneller vonstatten. Je mehr Angelegenheiten man den Anwälten überlässt, desto länger dauert der Prozess. Bestenfalls regelt ihr alle Punkte gemeinsam.
Sinnvoll ist es ebenfalls, einen Mediator mit einzubeziehen. Als Experte kann eine solche neutrale Person professionell agieren und euch zu zufriedenstellenden und interessengerechten Lösungen führen.
Dennoch solltet ihr euch gut überlegen, ob eine Scheidung und Trennung sinnvoll ist. Überlegt, warum ihr euch in euren Partner verliebt habt, und seid euch bewusst, dass jede Beziehung und damit auch jede Ehe mit ungünstigeren und schlechteren Zeiten verbunden ist. Die Überwindung solcher Phasen kann eure Beziehung stärken.
Das Trennungsjahr macht also durchaus Sinn und gibt euch die Zeit, alles zu durchdenken. Ihr könnt es bewusst nutzen, um alle notwendigen Aspekte der Scheidung für euch zu regeln und euch ohne Hektik zu informieren.
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